Anleitung Betreuungsvollmacht
Ausfüllanleitung, bitte zuerst lesen!
Hilfe zum Ausfüllen der Vollmacht/ Generalvollmacht
Bevor Sie sich an das Ausfüllen der Vollmacht/Verfügung machen, klären Sie folgende Fragen:
1. Wer in meiner Familie genießt mein Vertrauen in dem Maße, dass ich ihm mein Leben,
mein Vermögen und meine Gesundheit anvertrauen kann?
2. Wenn Sie diese Frage verneinen müssen, gibt es in der weitläufigeren Verwandtschaft,
Bruder, Schwester, Onkel usw. eine entsprechende Person?
3. Haben Sie Kinder, Neffen oder sonstige direkte Verwandte, denen Sie die Lösung
dieser Aufgabe in Gemeinschaft zutrauen?
4. Bieten sich hierfür Freunde oder Bekannte an?
5. Wollen Sie sich noch einige Entscheidungen vorbehalten oder gleich alle
Angelegenheiten abgeben? Also die Frage: Vollmachten stufenweise oder gleich
Generalvollmacht?
6. Entschließen Sie sich die Vollmacht/Verfügung auf mehrere Personen zu verteilen,
dann müssen Sie für jede Person das komplette Formular herunterladen, so
dass dann auf dem jeweiligen Formular für jede Person die Aufgaben angekreuzt
werden.
a) Tragen Sie in jedes Formular die Namen aller Bevollmächtigten ein, so dass mit der
Vorlage durch einen beteiligten Bevollmächtigten sofort die anderen Bevollmächtigten erkennbar werden.
b) Geben Sie an die Bevollmächtigten nur Kopien aus, die Originale behalten Sie oder
hinterlegen Sie sie bei einem Notar Ihres Vertrauens. Die Originale dürfen nur im
Bedarfsfall ausgegeben werden.
Sollten Sie tatsächlich in keiner der vorangeführten Fragen zu einem akzeptablen Ergebnis gekommen sein, überlegen Sie, ob Sie ihren Pastor, Priester oder eine sonstige Person ins Vertrauen ziehen sollten und mit ihm/ihr das Problem zu besprechen und gemeinsam zu lösen.
Ist dieses geschehen und Sie haben eine Entscheidung getroffen, dann nehmen Sie das Formular zur Hand und füllen es Punkt für Punkt aus, in dem Sie dort wo ein Kästchen ist ein Kreuz setzen. Dieses Kreuz setzen Sie bitte nur dort, wo Sie es haben wollen, denn mit dieser Auswahl geben Sie Ihren Willen kund. Dabei sind Sie in Ihren Entscheidungen völlig frei, entweder eine Generalvollmacht oder eine Vollmacht für bestimmte Bereiche einzeln oder in Gruppen zu erteilen.
Erteilen Sie mehr als drei (3) Personen die Vollmacht (auch Generalvollmacht), dann bitte auf einem gesonderten Blatt diese Leute aufführen, wie im Formular dargestellt und dort - im Formular - auf dieses Beiblatt als Anlage zur Vollmacht verweisen und beiheften.
Jetzt können Sie Vollmachten erstellen, die sich stufenweise, je nach dem Stand der Dinge, bis hin zur Generalvollmacht aufbauen, oder Sie erstellen gleich eine komplette Generalvollmacht.
So zum Beispiel erteilen Sie Bankvollmacht, weil sie aus körperlichen Gründen sich den Gang zur Bank nicht mehr zutrauen und begrenzen die Vollmacht entsprechend;
oder
sie geben Vollmacht, sie in gerichtlichen Angelegenheiten zu vertreten, weil Anwälte, Gerichte usw. Ihnen Unbehagen bereiten und der Arzt Ihnen aus gesundheitlichen Gründen geraten hat Aufregung jeglicher Art zu meiden;
oder, oder, oder ......
Sie können nun die einzelnen Bereiche verschiedenen Personen zuteilen, je nach Befähigung oder Vertrauen.
Es ist nicht zwingend, die Vollmacht/en auf eine Person zu konzentrieren.
Besonders in Familien sollte man die Betreuung auf viele Schultern legen, denn somit werden alle in die Sorge um den/ die Betroffene/n eingebunden und Streitigkeiten schon im Voraus im Keim erstickt.
Besonders zu empfehlen ist diese Variante dort, wo es im Erbfall um ein großes nicht unbeträchtliches Vermögen geht, damit spätere Erbstreitigkeiten ausgeschlossen sind.
Die einzelnen Punkte für die Vollmacht sind extra mit einem Kästchen aufgeführt, damit dort, entsprechend Ihrem Willen, ein Kreuz gesetzt wird.
Streichen Sie alle nicht für Ihren Fall entsprechenden Vorformulierungen.
Hinweis: Drucken Sie das Formular aus und füllen es handschriftlich aus. Der Ausdruck erfolgt nur einmal, also füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus.
Achtung!
Bedenken Sie bei der Prüfung ob Vollmacht oder Generalvollmacht, dass bei der Generalvollmacht alle Bereiche, ohne wenn und aber, abgetreten sind und Sie dann keine Möglichkeit der Mitsprache mehr haben.
Kreuzen Sie in der Vollmacht an, dass die/der Vollmachtsinhaber auch die Entscheidung über lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen haben soll/en, heften Sie eine Patientenverfügung bei, die Sie heute erstellen und verfügen Sie darin, dass sich die Entscheidung in diesem Sinne zu erfolgen hat.
Es ist nicht zwingend, dass ein Notar eingeschaltet wird, was ja immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, welche nicht unerheblich sind. Für den Fall das Sie sich gegen den Notar entscheiden, können Sie die Beurkundung auch vom Vormundschaftsgericht vornehmen lassen, was erheblich günstiger ( ab 10,00 Euro – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ) ist.
Wollen Sie das Formular lediglich vom Notar beglaubigen lassen, dann darf Ihnen dieses nicht mehr als 30,00 Euro pro Formular kosten.
Neue Aufgaben für Betreuungsbehörden
Die Betreuungsbehörden können nun Vorsorgevollmachten beglaubigen (§ 6 Abs. 2 BtBG).
Beglaubigung bedeutet hier: Es wird bestätigt, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht
eigenhändig unterschrieben hat. Die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro; die einzelnen
Bundesländer dürfen allerdings eine höhere Gebühr festsetzen. Diese Neuerung ist zu
begrüßen: Man spart sich die Gebühren eines Notars, die wesentlich höher sind.
Außerdem gehört es nun zu deren gesetzlichen Aufgaben, die Beratung von Vollmachtgebern
zu fördern; sie müssen aber nicht selbst beraten (§ 4 BtBG).
BtBG = Betreuungsbehördengesetz
Sollten Sie sich jedoch für einen Notar entscheiden, bei dem die Vollmacht/en auch hinterlegt wird/werden, legen Sie gleichzeitig die Voraussetzungen fest, nach denen der Notar die jeweilige Vollmacht aushändigen darf. Dies ist unbedingt nötig, damit jedem Missbrauch, so weit wie nur möglich, vorgebeugt werden kann.
Mit einer Vollmacht werden weitreichende und auch gefährliche Rechte an Ihrem Leben und Vermögen einem Dritten übertragen, was ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt.
So darf zum Beispiel der Notar die jeweilige Vollmacht nur dann herausgeben, wenn die Notwendigkeit von einem von ihm beauftragten bzw. bestimmten Arzt attestiert wurde. Bei der Gestaltung dieser Kriterien ist Ihrer Fantasie jegliche Freiheit gelassen. Legen Sie diese Kriterien auf einem gesonderten Blatt fest und heften Sie es der Vollmacht bei.
Händigen Sie, wenn Sie die Vollmacht selbst aufbewahren, niemals der oder den bevollmächtigten Person/en die Vollmacht/en vorab aus, bevor der zwingende Fall eingetreten ist.
Fertigen Sie immer von allen Schriftstücken, der Vollmacht und denen, die die Vollmacht ergänzen und sich auf die Vollmacht beziehen, ein Duplikat an und hinterlegen es bei einem Anwalt/Notar Ihres Vertrauens. Dieser muss nicht gleich auch der Verwalter der Vollmacht sein, die einmal zum Einsatz kommen sollte.
Sollten Sie jetzt noch Bedenken haben, bedenken Sie die Tatsache, dass es eine perfekte Lösung nie geben kann. Die Lösung jedoch den Gerichten zu überlassen, die absolut fremden Personen ihr Leben anvertrauen werden, ohne nach Ihrem Willen zu fragen, ist wesentlich schlechter als die schlechteste Vollmacht Ihrerseits.
Anweisung für den Notar zur Aushändigung der Vollmacht/Verfügung
Die nachfolgende Anweisung ist ohne Ausnahme bindend für den jeweils verantwortlichen Notar.
1. Der Bevollmächtigte hat sich zunächst mit einem gültigen, auf ihn ausgestellten Personalausweis auszuweisen.
2. Sodann hat der Notar zu prüfen, ob der Antragsteller Alleinbevollmächtigter ist oder ob es mehrere Bevollmächtigte gibt. Ist dies der Fall, darf die Vollmacht nicht ausgegeben werden, ehe alle Bevollmächtigte anwesend sind.
3. Sodann hat der Notar zu prüfen, ober der Bedarfsfall tatsächlich vorliegt.
4. Liegt der Bedarfsfall vor, und es sind mehrere Bevollmächtigte eingetragen, so hat der Notar die Bevollmächtigten davon zu
benachrichtigen und in seine Kanzlei zu bestellen und händigt ihnen dann die Vollmachten/Verfügungen aus.
Sollten Sie sich für mein Formular entscheiden und es herunterladen, würde ich mich über einen Kostenbeitrag von 5,00 Euro freuen. Konto siehe Impressum